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Banken-Compliance  
02.12.2014

SEC verhängt Strafe gegen HSBC

HBSC-Mitarbeiter handelten ohne die erforderliche SEC-Registrierung (� Fotolia, khz)
Die US-Finanzaufsicht SEC geht gegen die Bank HSBC vor. Die Ermittler haben das Privatbankgeschäft von US-Kunden im Visier, in dem die Bank ohne die erforderliche SEC-Registrierung aktiv war.
Laut US-Finanzaufsichtsbehörde „Securities and Exchange Commission“ (SEC) soll die schweizerische Tochter der HSBC Offshore-Konten für US-Kunden unterhalten haben, ohne jedoch über die hierfür erforderliche SEC-Registrierung zu verfügen. Insgesamt soll es sich um 368 Konten und einer Summe von insgesamt 775 Millionen Dollar gehandelt haben.

HSBC-Manager handelten ohne die erforderliche SEC-Registrierung

Die Bank hat sich nun zu der Regelverletzung bekannt und bereits die Strafe in Höhe von 12,5 Millionen Dollar akzeptiert. Die HSBC ist nicht die erste Bank, die für derartige Vergehen von der SEC belangt wurde. Im Februar dieses Jahres hatte sich die Credit Suisse mit der SEC verglichen. Damals musste die Schweizer Bank mit 196 Millionen Dollar allerdings eine deutliche höhere Strafzahlung an die SEC überweisen.

Unzureichende Compliance-Strukturen als Ursache für Gesetzesverletzungen

Als Ursache für die Gesetzesverletzung sieht die SEC darin, dass bei der HSBC Compliance-Strukturen unzureichend implementiert und überprüft worden waren. So konnten Relationship-Manager aus der Schweiz direkt mit US-Kunden verhandeln, ohne jedoch über die notwendigen US-Lizenzen zum Wertpapierhandel und Vermögensberatung zu verfügen. Bemühungen von US-Seiten der Bank, die Kunden direkt in den USA zu betreuen, wurde von den Schweizer Kollegen lange Zeit ignoriert. Sie hatten Sorge, den direkten Kundenkontakt zu verlieren.

Die Compliance-Verstöße liegt mehr als zehn Jahre zurück. Die HSBC hat sich zudem bereits 2010 aus dem grenzüberschreitenden US-Geschäft zurückgezogen und die US-Konten geschlossen bzw. entsprechend transferiert. (Quelle: SEC)

Anna Rode
Chefredakteurin CompliancePuls
anna.rode@compliancepuls.com
eingestellt von ESV-Redaktion INTERNE REVISIONdigital | um 12:00 Uhr am 02.12.2014