IDW RS FAIT 5
30.12.2015
Risiken bei Cloud Computing im Auge behalten
Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Die Stellungnahme „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Auslagerung von rechnungslegungsrelevanten Prozessen und Funktionen einschließlich Cloud Computing (IDW RS FAIT 5, stand 04. November)“ des Institutes für Wirtschaftsprüfer (IDW) konkretisiert die bei der Auslagerung von rechnungslegungsrelevanten Prozessen und Funktionen (IT-Outsourcing) aus den §§ 238, 239 und 257 HGB resultierenden Anforderungen an die Führung der Handelsbücher mittels IT-gestützter Systeme. Zudem werden die Risiken verdeutlicht, die beim Einsatz von Cloud Computing für die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) auftreten können.
Bei allen Arten des Outsourcings und damit auch beim Cloud Computing verbleibt die Verantwortung für die Einhaltung der Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen bei den gesetzlichen Vertretern des auslagernden Unternehmens. Aus diesem Grund müssen die gesetzlichen Vertreter die aus dem Outsourcing entstehenden Risiken und die damit verbundenen Auswirkungen auf das interne Kontrollsystem des Unternehmens beachten. Hierzu zählen auch die Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung der steuerrechtlichen Anforderungen, insb. der Anforderungen der Abgabenordnung bzw. der mit dem BMF-Schreiben vom 14. November 2014 veröffentlichten GoBD an die Verarbeitung, den Zugriff und die Aufbewahrung ergeben.
Verantwortung liegt bei den auslagernden Unternehmen
Bei allen Arten des Outsourcings und damit auch beim Cloud Computing verbleibt die Verantwortung für die Einhaltung der Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen bei den gesetzlichen Vertretern des auslagernden Unternehmens. Aus diesem Grund müssen die gesetzlichen Vertreter die aus dem Outsourcing entstehenden Risiken und die damit verbundenen Auswirkungen auf das interne Kontrollsystem des Unternehmens beachten. Hierzu zählen auch die Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung der steuerrechtlichen Anforderungen, insb. der Anforderungen der Abgabenordnung bzw. der mit dem BMF-Schreiben vom 14. November 2014 veröffentlichten GoBD an die Verarbeitung, den Zugriff und die Aufbewahrung ergeben.