Prüfung von Nachhaltigkeitsprogrammen
Eine Aufgabe für die Interne Revison auf Basis von gesetzlichen Regelungen, Leitlinien und Standards
Nachhaltig ist eine Entwicklung, „die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen.“ (Brundtland Report, 1987) Die Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit steigt zunehmend. Die EU CSR Richtlinie (auch § 289b HGB) verpflichtet kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Finanzdienstleister wie Versicherungen und Banken mit mehr als 500 Mitarbeitern ab dem Berichtsjahr 2017, eine nichtfinanzielle Erklärung aufzunehmen, die auch die Lieferkette mit einbeziehen soll. Neben Umweltbelangen soll der Bericht außerdem Informationen zu Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, der Achtung der Menschenrechte sowie der Bekämpfung von Korruption und Bestechung enthalten. Um Risiken aus Reputationsverlusten und der Selbstverpflichtung beziehungsweise des Nichterreichens von Unternehmenszielen zu vermindern, ist eine Über wachung durch die Interne Revision geboten.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2017.06.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7814 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
| Veröffentlicht: | 2017-11-27 |