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Personalwirtschaft

Der Begriff „Personalwirtschaft“ akzentuiert die betriebswirtschaftliche Bedeutung der operativen Personalarbeit, die, ausgehend von der Strategie Verantwortlichkeiten und Aufgaben zuweisen und Prozesse gestalten muss und beides in Regelwerken niederzulegen hat. Durch die Organisation der Personalfunktionen im Unternehmen sollte sichergestellt sein, dass alle relevanten Personalfunktionen effektiv, ordnungsgemäß (entsprechend gesetzlichen, tarifvertraglichen und behördlichen sowie innerbetrieblichen Vorschriften) und sicher, qualitativ gut sowie wirtschaftlich wahrgenommen werden.

Seiten 57 - 64