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III. Praxisfragen

Im Gegensatz zu Rechnungen in Papierform, bei denen sich mangels Zeichnungserfordernis – anders als bei Vertragsabschlüssen – die Frage nach der gesetzlichen Vertretung von juristischen Personen nicht stellte, wird dies bei elektronischen Abrechnungen genauso relevant wie im Vertragsverkehr.

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