INTERNE REVISIONdigital
 
Whistleblowing  
23.01.2015

Hinweisgeben leicht gemacht?

Whistleblowing wird auch 2015 zunehmen (Fotolia, Christof Moeri)
Die Zahl der Whistleblowing-Fälle steigt weiter. Unternehmen und Regierungen müssen aber mehr in Schutz der Hinweisgeber investieren, um strafbare Handlungen in den Organisationen aufzudecken.
Das Thema Whistleblowing wird auch in diesem Jahr ganz oben auf den Agenden vieler Compliance-Verantwortlicher in Unternehmen und Behörden stehen. Der Grund: Immer bessere technische Systeme führen dazu, dass die Hemmschwelle, um geheime Dokumente zu leaken, weiter singt. Hinzu kommt auch die Bedrohung durch ausländische Geheimdienste und sogenannte "Cyber-Krieger", die sich in fremde einhacken, um Informationen zu stehen und gegen die Unternehmen und Regierungen zu verwenden.

Whistleblowing als Geschäftsmodell

Wie die FAZ berichtet, soll im Juli die Webseite "Slur" online gehen. Die Seite soll, so die Macher, der Marktplatz für Datenleaks werden, auf der jeder anonym geheime Informationen von Regierungen, Militär und auch Privatfirmen meistbietend versteigern kann: "You're going to hate it." – Ihr werdet es hassen, ist konsequenter Weise auch der Slogan, mit der die Initiatoren der Seite, die Gruppe u99, um Aufmerksamkeit wirbt.

SEC: Whistleblowing-Fälle im Jahr 2014 stark gestiegen

Aber auch ohne Slur nimmt die Zahl der Fälle zu. Laut des aktuellen Whistleblowing-Berichts der US-Finanzaufsichtsbehörde (SEC) ist die Anzahl der Hinweise allein 2014 um 14 Prozent, auf insgesamt 3620, gestiegen.

Auch die Anzahl sowie die Höhe der monetären Belohnung, die die SEC an erfolgreiche Hinweisgeber für die Meldung von originären Informationen ausgezahlt hat, sind laut dem Bericht gestiegen. So hat die SEC allein im letzten Jahr mehr Belohnungen ausgezahlt als in den vorherigen Jahren zusammen. Die höchste Summe, die 2014 an einen Hinweisgeber ausgeschüttet wurde, betrug über 30 Millionen US-Dollar (siehe COMPLIANCEdigital vom 25.09.2014).

Bundesregierung zögert beim Whistleblowing-Schutz

Wie mit dem Phänomen Whistleblowing umgegangen wird, darüber gibt es unterschiedliche Ansätze auf beiden Seiten des Atlantiks. Während in den USA die Firmen teilweise dazu angehalten sind, anonyme Hinweissysteme einzurichten (siehe Sarbanes-Oxley Act 2002), zögert die deutsche Bundesregierung bei diesem Thema immer noch, unterstützt auch von den Interessensverbänden der deutschen Wirtschaft. Der aktuelle Koalitionsvertrag der großen Koalition enthält zudem nur einen vagen Prüfungsauftrag (siehe COMPLIANCEdigital vom 18.09.2014).

Deutsche Unternehmen reagieren noch zögerlich beim Aufbau von Hinweisgeber-Systemen

Auch die Firmen selbst zögern bei der Einrichtung von eigenen Whistleblowing-Systemen. Dies mag verwundern, werden doch zwei Drittel der Straftaten in Unternehmen durch interne oder externe Hinweisgeber aufgedeckt. Die Gründe für das zögerliche Vorangehen sind laut Attila Strauss, Leiter der Revision bei A.T.U. vielschichtig: Angst vor Mobbing, Verleumdung oder Denunziation.

Nach seiner Auffassung hänge die Akzeptanz für ein Hinweisgebersystem entscheidend davon ab, in wieweit die potenziellen Hinweisgeber an den Schutz ihrer persönlichen Daten glauben. Ein wichtiger Aspekt ist dabei auch die Frage, wie sicher die firmeneigenen Whistleblowing-Systeme vor externen Angriffen geschützt sind.

Welche Anforderungen an so ein Hinweissystem gestellt werden müssen, welche Risiken auftreten können und wie Unternehmen ein sicheres und effizientes Whistleblowing-System aufbauen können, erklärt Straus in seinem Beitrag „Konzeption eines Hinweisgebersystems" in der Ausgabe 4/2014 der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC), S. 164-171.

(Quelle: SEC, FAZ, ZRFC)

Anna Rode
Chefredakteurin CompliancePuls
anna.rode@compliancepuls.com

und Mario Schulz, ESV-Redaktion INTERNE REVISIONdigital | 17:00 Uhr, 23.01.2015