Einführung
Compliance ist seit einigen Jahren auch in Deutschland in aller Munde. Der, wenn auch oft nur in Hintergrundgesprächen oder ‚off the record‘ erhobene Vorwurf, dass dies alles nur eine der vielen aus den USA ‚herübergeschwappten‘ Modeerscheinungen sei, erscheint aber noch immer vielen mehr als berechtigt und erschwert die sachliche Auseinandersetzung mit der Problematik. Es dürfte unstrittig sein, dass Unternehmen eine Verpflichtung haben gesetzliche Regelungen einzuhalten und geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, um Gesetzesverstöße aus dem Unternehmen heraus zu vermeiden. Unternehmen bzw. ihre Führungsorgange haben eine ‚gehörige Aufsicht‘ auszuüben. Trotzdem gilt es als „unerforscht, welche Risikominderung aus einzelnen Aufsichtsmaßnahmen folgen“, der Betriebswirtschaftslehre/Organisationslehre wird ein ‚Versagen‘ als Primärwissenschaft vorgeworfen. Es fehle an eindeutigen theoretischen Aussagen zur unternehmensinternen Compliance4. Diese Arbeit soll einen Beitrag dazu leisten, dieses „Versagen“ zu beseitigen und Anhaltspunkte für die systematische Strukturierung und Bewertung von Aufsichtsmaßnahmen ermöglichen.
Seiten 1 - 7