Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
Seit dem 19. Juli 2013 gilt das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung bietet als neue Variante einer Partnerschaftsgesellschaft eine Alternative zur englischen LLP, der Limited Liability Partnership, die in den letzten Jahren verstärkt bei Anwaltskanzleien als Rechtsform gewählt worden war. Bei einer englischen LLP kann die persönliche Haftung der Partner ausgeschlossen werden, ohne die Steuernachteile einer GmbH in Kauf zu nehmen. Diese Rechtsform entspricht in etwa der deutschen Personengesellschaft, die steuerlich transparent behandelt wird. Der Gesetzgeber hat auf diesen Trend reagiert und nun eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung geschaffen.
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