INTERNE REVISIONdigital
 

Corporate Governance

Der Begriff Compliance ist in Literatur und Praxis nicht einheitlich definiert. Gemeint ist mit dem Begriff die Einhaltung von externen Vorgaben (z.B. Gesetze, Verträge) und internen Vorgaben (z.B. Richtlinien, Anweisungen) durch ein Unternehmen. Darüber hinaus ist Compliance die Übereinstimmung des unternehmerischen Geschäftsgebarens mit gesellschaftlichen Wertevorstellungen wie Moral und Ethik.
Unter einem Compliance Management System (CMS) sind die auf der Grundlage der von den gesetzlichen Vertretern festgelegten Ziele eingeführten Grundsätze und Maßnahmen eines Unternehmens zu verstehen, die auf die Sicherstellung eines regelkonformen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter und der Mitarbeiter des Unternehmens sowie ggf. von Dritten abzielen, d.h. auf die Einhaltung bestimmter Regeln und damit auf die Verhinderung von wesentlichen Verstößen. Ein CMS i.S.d. IDW Prüfungsstandards kann sich insb. auf Geschäftsbereiche, auf Unternehmensprozesse (z.B. Einkauf) oder auf bestimmte Rechtsgebiete (z.B. Kartellrecht) beziehen.

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