Der Begriff der „Compliance“ stammt eigentlich aus dem angloamerikanischen Rechtsraum, hat aber in den letzten Jahren auch in Deutschland deutlich an Gewicht gewonnen. Trotz bisher fehlender umfassender rechtlicher Regelungen (abgesehen von vereinzelten Branchen wie Finanzdienstleistungen, dem Gesundheitswesen und der pharmazeutischen Industrie) für die Einrichtung eines Compliance- Managements sehen sich auch mittelständische Unternehmen aufgrund gewachsener interner und externer Anforderungen immer häufiger mit Compliance- Fragestellungen konfrontiert, denen sie nicht nur reaktiv, sondern zum Teil auch proaktiv begegnen müssen, um Wettbewerbsnachteile in gleichem Maße wie Rechtsfolgen zu vermeiden oder die daraus resultierenden Risiken handhabbar zu machen. Fälle von Non-Compliance im Mittelstand wie z.B. die Verurteilung mehrerer deutscher mittelständischer Hersteller von Fensterbeschlägen wegen illegaler Preisabsprachen (Bußgelder in Höhe von insgesamt 86 Mio. Euro) verdeutlichen die Brisanz der Diskussion.
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