In Fortführung der Überlegungen zur Wechselwirkung zwischen Recht einerseits und Betriebswirtschaftslehre anderseits, die in Kapitel 2.2 eine Rolle gespielt haben, soll nachfolgend nochmals auf die Bedeutung der DIIR-Revisionsstandards eingegangen werden. Dabei werden insbesondere die in dem DIIR-Standard Nr. 3 und dem hierzu gehörigen Leitfaden vorgesehenen Quality Assessments eine Rolle spielen.
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