Im Rundschreiben R 4/2011 (VA) wird unter (B. 2.4) (f) eine angemessene Organisation des ALM gefordert, ohne eine weitere Spezifikation vorzunehmen. Für die Prüfung der Organisation kann daher auf Anforderungen zum Risikomanagement zurückgegriffen werden. Aus den Vorschriften der MaRisk (VA) 7.2.2.2 (2) wird für den Regelbetrieb des Internen Steuerungsund Kontrollsystems (ISKS) eine angemessene Ressourcenausstattung gefordert, ohne weitere Anforderungen zu nennen. Es wird dabei auf Budgets, qualifiziertes Personal und die technische Ausstattung abgestellt. Hier muss für den ALM-Regelbetrieb (i.W. Personal und IT) eine Ressourcenausstattung vorhanden sein, die eine Erreichung der ALM-Zielsetzung gewährleistet. Dieses korrespondiert mit dem Aspekt der Funktionsfähigkeit eines ALM, da Ressourcenengpässe Prozessziele zeitlich und/oder inhaltlich beeinträchtigen. Demzufolge muss für eine angemessene Ausstattung mit Sachmitteln und Personal gesorgt werden, die das Risikomanagementsystem (im Folgenden dann auf das ALM als Teil-System zu beziehen) auch für Ad-hoc-ALM-Bewertungen funktionsfähig macht. Da der Gesamtprozess ALM sich i.d.R. über mehrere Fachbereiche wie z.B. Risikomanagement, Controlling, Vermögensverwaltung, Rechnungswesen usw. erstreckt, ist von einer speziell auf den Aspekt ALM bezogenen Personalbedarfsberechnung nicht auszugehen. Gleiches gilt für eine ALM-bezogene Bedarfsbewertung der angemessenen technischen Ausstattung (i.W. IT in Form von Hard- und Software, Kapazitäten und Performance).
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