Die Interne Revision ist eine Abteilung, ein Bereich der Organisation, ein Team von Beratern oder anderen Fachleuten, die unabhängige, objektive Prüfungs- und Beratungsleistungen erbringen, die darauf ausgerichtet sind, Mehrwert zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern. Die Interne Revision unterstützt eine Organisation bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Wirksamkeit der Unternehmensführung, des Risikomanagement und der Kontrollprozesse (Governance, Risk and Control – GRC) bewertet und verbessern hilft (vgl. IIA 2015, Glossary).
Der Beruf der Internen Revision wird von sachkundigen Personen ausgeführt, die ein fundamentales Verständnis der Geschäftstätigkeit, der Unternehmenskultur sowie der Systeme und Prozesse einer Organisation haben. Die Funktion der Internen Revision sorgt für Sicherheit in Bezug auf funktionierende interne Kontrollen, der Verminderung von Risiken sowie effektive und effiziente Überwachungs- und Führungsprozesse und unterstützt somit die Zielerreichung der Organisation.
Das Selbstverständnis und die Aufgabenstellung der Internen Revision haben sich in den letzten Jahren ständig weiterentwickelt. Nachdem die Interne Revision in den 80er-Jahren u.a. aufgrund des Kostendrucks und der Entwicklungen im Bereich der Informationstechnologie (IT) verstärkt in Vergessenheit geraten war, ist sie nach zahlreichen Bilanzskandalen und Gesetzinitiativen zur Verbesserung der Unternehmensüberwachung wieder mehr in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Der allgemeine Trend in der Internen Revision geht weiterhin in Richtung qualitativ hochwertiger Arbeit bei zunehmendem Anspruch und erweitertem Tätigkeitsbereich, ohne dass jedoch zusätzliche Ressourcen zur Verfügung stehen. Die Interne Revision entwickelt sich dabei nur langsam zu einem betriebswirtschaftlichen Teilgebiet in Forschung und Lehre. Vor dem Hintergrund der Aufsehen erregenden Bilanzskandale (u.a. Enron, Worldcom, Parmalat und Siemens) (vgl. Bungartz 2008, S. 54) der letzten Jahre ist die Interne Revision z.B. gezwungen, den Anteil von Ordnungsmäßigkeitsprüfungen an ihren Prüfungsaufgaben zu erhöhen (vgl. hierzu auch schon früh Biegert 1998, S. 58). Dennoch ist das der Internen Revision vom Vorstand, aber auch von Aufsichtsrat, Abschlussprüfern sowie von Seiten des Kapitalmarkts und der Öffentlichkeit entgegengebrachte Vertrauen vor dem Hintergrund permanent steigender Anforderungen an die Interne Revision ein sehr empfindliches Gut (vgl. Buderath/Amling 2005, S. 9).
Die Aufdeckung von Untreue- und Betrugsdelikten und die Prävention gegen Wirtschaftskriminalität galten lange Zeit als maximale Diskretion verlangende und somit oft als intern zu behandelnde Angelegenheiten. Die spektakulären Fälle von Wirtschaftskriminalität und die damit verbundenen regulatorischen Initiativen haben allerdings zu einer radikalen Veränderung geführt. Über Wirtschaftskriminalität, deren Bekämpfung nach und nach auch in Deutschland zu einer wissenschaftlichen Disziplin avanciert, wird mittlerweile öffentlich diskutiert. Denn gerade die Interne Revision scheint aus der Sicht vieler Stakeholder dazu prädestiniert zu sein, Risiken aus Korruption, Untreue und Betrug zu erfassen (vgl. Wilkinson/Rebmann 2001, S. 481).
Die Definition der Internen Revision ist vom amerikanischen Institute of Internal Auditors (IIA) (Statement of Responsibilities of the Internal Auditor. New York, May 30th, 1957; überarbeitet in 1971, 1976 und 1999) formuliert und vom Deutschen Institut für Interne Revision e.V. (DIIR), Frankfurt am Main, nach neuer Abstimmung mit der österreichischen Arbeitsgemeinschaft Interne Revision (ARGE IR), Wien, sowie mit dem Schweizerischen Verband für Interne Revision (SVIR), Zürich übersetzt worden.
Die Rolle der Internen Revision hat sich nach zahlreichen Unternehmensskandalen und -zusammenbrüchen in den letzten Jahren stark gewandelt. Die zunehmende Regulierung im Bereich der Unternehmensüberwachung hat die Arbeitsschwerpunkte der internen Revision von einer eher vergangenheitsbezogenen Kontrollinstanz zu einer die Unternehmensführung unterstützenden Institution verlagert, deren Schwerpunkt nunmehr auf der Absicherung des Internen Kontrollsystems (IKS), des Risikomanagements sowie der Regeleinhaltung (Compliance) und Führungs- und Überwachungsprozesse (Governance) liegt (vgl. Lück 2007, S. 697-698).
Die hohen Anforderungen an eine international agierende Interne Revision erfordern die Existenz hoch qualifizierter und global harmonisierter Berufsgrundlagen, die eine weltweite einheitliche Prüfungspraxis für Interne Revisoren ermöglichen.
Die Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis (International Professional Practices Framework – IPPF) sind das konzeptionelle Rahmenwerk, welches die Richtlinien und Empfehlungen des US-amerikanischen Institute of Internal Auditors (IIA) strukturiert. Mit der Überarbeitung des IPPF sind die internationalen Berufsgrundlagen um die Mission der Internen Revision erweitert worden. Die Mission der Internen Revision beinhaltet des primären Zweck und das übergeordnete Ziel:
„To enhance and protect organizational value by providing risk-based and objective assurance, advice and insight“ (IIA 2015).
Die Mission der Internen Revision ist durch das Deutsche Institut für Interne Revision e.V. (DIIR), Frankfurt am Main, nach Abstimmung mit der österreichischen Arbeitsgemeinschaft Interne Revision (ARGE IR), Wien, und mit dem Schweizerischen Verband für Interne Revision (SVIR), Zürich übersetzt worden.
Die autorisierte deutsche Übersetzung der Mission der Internen Revision lautet wie folgt (vgl. DIIR 2015):
„Den Wert einer Organisation durch risikoorientierte und objektive Prüfung, Beratung und Einblicke zu erhöhen und zu schützen“ (IIA 2015).
Die vom IIA festgelegten und herausgegebenen Regelungen werden durch das Rahmenwerk grundsätzlich in zwei Kategorien aufgeteilt und sollen die Erfüllung der oben genannten Mission der Internen Revision unterstützen (vgl. IIA 2015):
Die vier verbindlichen Elemente der internationalen Berufsgrundlagen sind:
Die Einhaltung der Prinzipien, die in den verpflichtenden Elementen der Berufsgrundlagen enthalten sind, ist notwendig und essentiell für die berufliche Praxis der Internen Revision. Die Entwicklung der verpflichtenden Elemente des IPPF erfolgt nach einem standardisierten und etablierten Prozess, der auch eine Periode zur öffentlichen Kommentierung interessierter Zielgruppen berücksichtigt.
Die zwei Arten von Leitlinien der empfohlenen Elemente der internationalen Berufsgrundlagen sind:
Empfohlene Elemente werden beim IIA durch einen formalen Genehmigungsprozess in Anwendung gebracht. Diese Elemente ermöglichen die effektive Implementierung der Grundprinzipien für die berufliche Praxis der Internen Revision, der Definition der Internen Revision, des Ethikkodex und der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (Standards).
Die verbindlichen Elemente und die empfohlenen Elemente für die berufliche Praxis der Internen Revision sind im „International Professional Practices Framework (IPPF)“ des IIA geregelt, das in der folgenden Abbildung des Institute of Internal Auditors (IIA) übersichtlich dargestellt wird (in Anlehnung an IIA 2015):
Die Positionspapiere als Veröffentlichungen des Institute of Internal Auditors (IIA) zielen auf einen weiten Adressatenkreis, die u.a. auch für Personen außerhalb des Berufsstands der Internen Revision von Interesse sein könnten, um Themen der Führung und Überwachung, des Risikomanagement und des Internen Kontrollsystems (IKS) und die damit verbundenen Rollen und Verantwortlichkeiten der Internen Revision zu verstehen. Seit der Überarbeitung und Veröffentlichung des neuen IPPF im Jahr 2015 sind die Positionspapiere nicht mehr offizieller Bestandteil der Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision (International Professional Practices Framework – IPPF) aber immer noch relevant und gültig.
Das US-amerikanische IPPF des IIA wird i.d.R. von den nationalen Berufsorganisationen übernommen und stellt die berufsbezogenen Regelungen dar. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe das Deutsche Institut für Interne Revision e.V. (DIIR). Die international gültigen Berufsgrundsätze schaffen die Rahmenbedingungen für die Durchführung und Förderung der Internen Revision, stellen Bewertungskriterien für deren Leitung auf und dienen der Verbesserung organisatorischer Geschäftsprozesse und Arbeitsvorgänge.
Neben den international gültigen Berufsgrundsätzen hat das Institute of Internal Auditors (IIA) noch weitere zahlreiche Verlautbarungen in verschiedenen Kategorien („Guidance Topics and Resources“) veröffentlicht, um Internen Revisoren Anleitungen zu geben (vgl. www.theiia.org):
In Ergänzung zu den „Guidance Topics and Resources“ existieren noch die folgenden Kategorien von Veröffentlichungen (vgl. www.theiia.org):
Die Schwerpunkte der Tätigkeiten der Internen Revision haben sich verlagert. Zu den bereits als traditionell zu kennzeichnenden Aufgabengebieten der Internen Revision zählen (vgl. Lück 2007):
Die Schwerpunkte im Aufgabenkomplex der Internen Revision in Zukunft noch stärker als bisher von vergangenheitsorientierten Prüfungen zu gegenwarts- und zukunftsorientierten Prüfungen entwickeln. Darüber hinaus wird die IR mit einem zunehmenden Bedarf an Beratungsleistungen konfrontiert werden. Die Professionalisierung des Berufsstandes der Internen Revisoren muss vorangetrieben werden, um die steigenden Anforderungen an die Qualität der Prüfungs- und Beratungsleistungen zu erfüllen. Eigenständige Beiträge der Internen Revision zur Zukunftssicherung des Unternehmens werden an Bedeutung gewinnen. Die Interne Revision muss die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsorganen des Unternehmens (z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder Beirat), mit dem Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer) und mit dem Controlling verstärken. Die Verbesserung des Images der Internen Revision sowohl im Unternehmen selbst als auch in der Öffentlichkeit muss verbessert werden, um die Akzeptanz der Internen Revision zu steigern.
Die Aufgaben der Internen Revision lassen sich vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen und infolge der Abgrenzungsproblematik der Begriffe der traditionellen Einteilung der Prüfungsteilbereiche – Financial Auditing, Operational Auditing, Management Auditing, Internal Consulting – nach folgenden Kriterien systematisieren (vgl. Lück 2000):
Die organisatorische Eingliederung der Internen Revision ist von der Unternehmensgröße, der Branchenzugehörigkeit, der Rechtsform und der Organisationsstruktur (Organisation) abhängig. Unabdingbare Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Aufgabenerfüllung der Internen Revision sind die Unabhängigkeit der Prüfungsträger vom Prozess der betrieblichen Leistungserstellung und Leistungsverwertung, freier Zugang zu allen prüfungsrelevanten Informationsquellen, Freizügigkeit der Kritik sowie der Objektivierung der Prüfungstätigkeit und der Berichterstattung (vgl. Lück 2003).
Da die Interne Revision selbst keine Anweisungsaufgaben/Weisungsaufgaben gegenüber anderen Stellen wahrzunehmen hat, wird sie i.d.R. einer bestehenden Instanz als Stabsstelle zugeordnet. Als Möglichkeiten der disziplinarischen und funktionalen Zuordnung der Internen Revision zu einer bestehenden Instanz sind die Unterstellung unter eine Ressortleitung mit Einschaltung einer Zwischeninstanz, die Unterstellung direkt unter eine Ressortleitung oder die Unterstellung direkt unter die Unternehmensleitung denkbar. Die Internen Revision wird i.d.R. als Stabsstelle eingerichtet und der Unternehmensleitung unmittelbar unterstellt, um die organisatorischen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Interne Revision zu erfüllen. Eine eindeutige Zuordnung der Internen Revision zu einer bestimmten Instanz lässt sich in der Praxis allerdings bislang nicht feststellen (vgl. Lück 2000).
Das Deutsche Institut für Interne Revision e.V. (DIIR) hat im Zusammenhang mit der Internationalisierung der Internen Revision durch seine Mitgliedschaft im Institute of Internal Auditors (IIA) die international gültigen Berufsgrundlagen der Internen Revision übernommen. Für den weltweiten Berufsstand der Internen Revision sind verbindliche Elemente (d.h. Grundprinzipien für die berufliche Praxis der Internen Revision, Definition der Internen Revision, Ethikkodex und Internationale Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision – Standards) sowie dringend empfohlene Elemente (d.h. Implementierungsleitlinien/Praktische Ratschläge und Ergänzende Leitlinien/Praxisleitfäden) notwendig und zweckmäßig, damit das Vertrauen in ihre objektive Prüfung des Internen Kontrollsystems (IKS), des Risikomanagement, der Regeleinhaltung (Compliance) sowie der Führung und Überwachung (Governance) begründet werden kann. Die internationalen Berufsgrundlagen dienen als Anleitung für die Internen Revisoren bei ihrer Tätigkeit für Andere.
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